Библия » Второзаконие 16:4
Клементиновская Вульгата
Второзаконие глава 16 стих 4
не должно находиться у тебя ничто квасное во всём уделе твоём в продолжение семи дней, и из мяса, которое ты принёс в жертву вечером в первый день, ничто не должно оставаться до утра.
Es soll sieben Tage lang kein Sauerteig gesehen werden in deinem ganzen Lande und soll auch nichts vom Fleisch, das am Abend des ersten Tages geschlachtet ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen.
Es soll in sieben Tagen kein Gesäuertes gesehen werden in allen deinen Grenzen; und soll auch nichts vom Fleisch, das des Abends am ersten Tage geschlachtet ist über Nacht bleiben bis an den Morgen.
Und sieben Tage ‹lang› soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet. Und von dem Fleisch, das du am ersten Tag abends schlachtest, soll nichts über Nacht bleiben bis zum Morgen. —
Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen.