И князю дайте долю по ту и другую сторону, как подле священного места, отделённого Господу, так и подле городского владения, к западу с западной стороны и к востоку с восточной стороны, длиною наравне с одним из оных уделов от западного предела до восточного.
Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur Grenze im Osten
Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten zwischen dem Platz der Priester und zwischen dem Platz der Stadt, gegen Abend und gegen Morgen; und sollen beide gegen Morgen und gegen Abend gleich lang sein.
Und dem Fürsten ‹sollt ihr Land geben› auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend eines der ‹Stammes›anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.