Библия » Elberfelder Bibel 2006
Иезекииль 46 глава
1 So spricht der Herr, HERR: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage ‹hindurch› geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden.
2 Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden.
2 ⓓ – 2Chr 23,13
2 [1] – o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer
2 [2] – w. sich niederwerfen
3 Und das Volk des Landes soll vor dem HERRN anbeten am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. —
3 [3] – w. sich niederwerfen
4 Und das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder ‹betragen›.
5 Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber ‹beträgt› das Speisopfer eine Gabe seiner Hand; und Öl: ein Hin für das Efa.
5 [4] – d. h. so viel er geben kann; vgl. V. 7
6 Und am Tag des Neumondes ‹soll das Brandopfer› einen fehlerlosen Jungstier ‹betragen› und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein.
6 ⓗ – 4Mo 28,11-14
7 Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa.
8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen.
8 [5] – d. i. die Halle des Osttores; wie V. 2
9 Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den HERRN kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus soll er hinausgehen.
9 ⓛ – 2Mo 23,14-17
9 [6] – w. <durch> das ihm Gegenüber<liegende>
10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll ‹auch› er hinausgehen. —
10 [7] – so mit vielen hebr. Handschr., LXX und Vulg.; Mas. T.: sollen sie hinausgehen
11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand; und Öl: ein Hin für das Efa.
11 [8] – d. h. so viel er geben kann; vgl. V. 7
12 Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer, als freiwillige Gabe für den HERRN, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer darbringen, ebenso wie er ‹es› am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. —
12 [9] – o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer
12 [10] – o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer
13 Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem HERRN als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten.
13 ⓞ – 2Mo 29,38-42
14 Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den HERRN — ewige Ordnungen‹, die› beständig ‹gelten sollen›.
15 Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen.
15 ⓟ – 2Mo 29,38-42
16 So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz.
16 [11] – so mit LXX; Mas. T.: Wenn ein Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt — <es ist ja> sein Erbbesitz — so gehört es
17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz ‹für immer› gehören.
17 [12] – d. h. als Erbbesitz des Fürsten als leiblichem Vater
18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, so dass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem ‹eigenen› Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz.
19 Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen, die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu.
19 [13] – w. Schulter; nämlich des nördlichen Binnentores
19 [14] – T.; Mas. T.: zu den Zellen des Heiligtums (w. des Heiligen), zu den Priestern
20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss ‹und dabei› das Volk heilig macht.
20 ⓤ – 3Mo 2,1-10
21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof.
22 In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe, vierzig ‹Ellen› lang und dreißig breit. Ein ‹und dasselbe› Maß hatten alle vier.
22 [15] – so mit LXX; die Bedeutung des Wortes im Mas. T. ist ungewiss, vielleicht: »geschlossene« o. »nicht überdachte«
22 [16] – so mit LXX, syr. Üs. und Vulg.; Mas. T.: hatten alle vier an den Ecken
23 Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum.
24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen, wo die, die den Dienst am Haus bible/verse-dehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.
24 [17] – so mit LXX; Mas. T.: Diese sind das Haus der Köche
Иезекииль 46 глава в переводах
- Luther Bibel 1984
- Luther Bibel 1545
- Elberfelder Bibel 2006
- Schlachter Bibel 1951